Kann man den Beitrag bei der PKV senken?
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden pauschal als bestimmter Prozentsatz des Einkommens erhoben. Im Gegensatz dazu basiert die Beitragsberechnung für die private Krankenversicherung auf einer risikogerechten Kalkulation, wobei der Versicherungsnehmer Einfluss auf diese Beitragshöhe nehmen kann. Grundsätzlich gilt, dass der Beitrag umso höher ist, je höher die PKV das individuelle Risikopotenzial des Versicherungsnehmers einstuft. Als Risiko sind in diesem Zusammenhang die Kosten zu verstehen, die der Versicherte voraussichtlich verursachen wird. Dabei erfolgt die Risikobeurteilung anhand von Kriterien wie dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss sowie dem von ihm gewählten Leistungsumfang. Je mehr Leistungen der Versicherte in seinen Versicherungsschutz integriert, desto höher ist das Risiko, dass er durch die Inanspruchnahme dieser Leistungen Kosten verursacht und desto höher ist der Beitrag. Um den Beitrag zu senken, kann der Versicherte jedoch ausschließlich die Leistungen absichern, die er tatsächlich benötigt und auf die Absicherung für ihn nicht notwendiger Leistungen verzichten. So ist der Zahnersatz meist eine zentrale Leistung, während Optikerleistungen gern aus dem Leistungsumfang entfernt werden. Zudem ist es häufig möglich, den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang auch während der Vertragslaufzeit zu reduzieren, was sich erneut beitragssenkend auswirkt. Eine weitere Möglichkeit, die Beitragshöhe zu reduzieren, besteht darin, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil seiner Kosten selbst trägt. Dabei kann die Selbstbeteiligung meist in Form eines Festbetrages oder eines Prozentsatzes vereinbart werden und sich entweder auf die Gesamtkosten während einer bestimmten Periode oder auf einzelne Leistungen, wie beispielweise Zuzahlungen bei Medikamenten, Sehhilfen oder Zahnersatz, beziehen. Meist ist es darüber hinaus möglich, die Höhe der Selbstbeteiligung während der Laufzeit zu erhöhen oder zu senken. Einige Versicherer bieten des weiteren die Vereinbarung einer Art Rückvergütung an. Das bedeutet, dass die Private Krankenversicherung einen Teil der Beiträge zurückerstattet, wenn der Versicherungsnehmer während eines festgelegten Zeitraumes keine Leistungen in Anspruch genommen und somit auch keine Kosten verursacht hat.
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